Fachpraktikum
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Ziel des Praktikums
Ziel des obligatorischen Fachpraktikums ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Mit Ihrem Wissen aus dem Basisstudium erlangen Sie im Fachpraktikum anwendungsbezogene Kenntnisse und praktische Erfahrungen. Unter Anleitung bearbeiten Sie konkrete Probleme im angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld. Oft ergeben sich bereits in dieser Zeit wichtige Kontakte, die u. a. für eine praxisorientierte Themenfindung der Abschlussarbeit und die Stellenwahl nach dem Studienabschluss hilfreich sein können.
Zeitpunkt und Dauer des Praktikums
Wenn Sie nach der Studienordnung von 2006 (Amtl. MB 46/06) studieren, absolvieren Sie das Fachpraktikum im 6. Studienplansemester. Es umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 80 Arbeitstagen (16 Wochen) ohne gesetzliche Feiertage und ist als Vollzeitpraktikum durchzuführen.
Studieren Sie nach der Studienordnung von 2014 (Amtl. MB 32/14), absolvieren Sie das Praktikum im 6. und 7. Studienplansemester. Es umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 60 Arbeitstagen (12 Wochen) ohne gesetzliche Feiertage und ist ebenfalls als Vollzeitpraktikum durchzuführen.
Zulassung zum Praktikum
Voraussetzung für die Zulassung zum Fachpraktikum ist, dass Sie sämtliche Module der ersten drei Semester (Basisstudium) erfolgreich abgeschlossen haben. In Ausnahmefällen können Sie auch zugelassen werden, wenn zu Beginn des Praktikums höchstens 10 Leistungspunkte aus dem Basisstudium noch ausstehen. Ein gesonderter Antrag auf Ausnahmezulassung ist nicht erforderlich. Fehlen jedoch mehr Leistungsnachweise, kann das Fachpraktikum erst später durchgeführt werden.
Spätestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn reichen Sie folgende Unterlagen digital in der Fachbereichsverwaltung bei Christiane Eichhorst ein:
- Formular Antrag und Bestätigungen zur Durchführung des studienbegleitenden Praktikums [PDF], digital ausgefüllt und von Ihnen unterzeichnet,
- Praktikumsvertrag, vom Praktikumsunternehmen und von Ihnen unterzeichnet.
- Ausdruck aus dem LSF über "bestandene Prüfungsleistungen"
In das Antragsformular (Praktikumsblatt) tragen Sie bitte auch Ihre Praktikumsbetreuerin bzw. Ihren Praktikumsbetreuer ein, die bzw. den Sie aus den hauptamtlichen Lehrkräften der HTW Berlin (keine Lehrbeauftragten) selbst angefragt und eine Zusage erhalten haben.
Für den Praktikumsvertrag soll der Mustervertrag der HTW Berlin verwendet werden. Abweichende vertragliche Regelungen bedürfen der Zustimmung des oder der Praktikumsbeauftragten. Der Praktikumsvertrag muss Angaben zum Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit enthalten.
Anforderungen an den Praktikumsbetrieb
Das Praktikum können Sie sowohl im Inland als auch im Ausland absolvieren. Ihren Praktikumsbetrieb suchen Sie sich selbst. Sie können dabei z. B. das Karriere- und Alumniportal der HTW Berlin und die einschlägigen Praktikumsbörsen im Internet nutzen.
Praktikumsbetriebe können Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen oder Kanzleien von wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwälten oder Steuerberatern sein. Als Ausbildungsstelle kommen auch Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften, Kammern, Sozialversicherungsträger etc.) in Betracht, soweit sie Träger der Wirtschaftsverwaltung oder eigener Unternehmen (z. B. Eigenbetriebe) sind.
Wichtig ist, dass der Praktikumsbetrieb ein angemessenes Ausbildungsniveau sicherstellen kann und sich Ihre Aufgaben deutlich von den Tätigkeiten im Rahmen einer kaufmännischen Berufsausbildung abheben. In Unternehmen sollen Sie, soweit möglich, in der Rechtsabteilung eingesetzt werden. Daneben eignen sich als Arbeitsbereiche insbesondere Einkauf/Beschaffung, Arbeitsvorbereitung und Fertigung, Marketing, Verkauf/Vertrieb, Rechnungswesen/Controlling, Personalwesen/Ausbildung, Datenverarbeitung, Finanzwesen. Zu Beginn der praktischen Ausbildung stellen Sie zusammen mit dem Praktikumsbetrieb einen Ausbildungsplan auf, der die organisatorischen Möglichkeiten des Betriebes und Ihre fachlichen Präferenzen angemessen berücksichtigt.
Ein Wechsel bzw. eine Kündigung der Praktikumsstelle ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung des Praktikumsbeauftragten möglich (siehe auch Merkblatt).
Urlaub und Fehlzeiten
Sie haben keinen Anspruch auf Erholungsurlaub. Kurzzeitige Freistellungen aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Besuch von ganztägigen Lehrveranstaltungen oder ähnliches) können von der Praktikumsstelle gewährt werden. Fehlzeiten von mehr als drei Arbeitstagen (Studienordnung 2014) bzw. fünf Arbeitstagen (Studienordnung 2006) müssen Sie nachholen. Bei längeren Fehlzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Praktikumsbetreuerin bzw. Ihren Praktikumsbetreuer sowie Ihre Ansprechpartnerin in der Fachbereichsverwaltung.
Die Anzahl der Fehltage ist auf dem Praktikumszeugnis und dem Deckblatt des Praktikumsberichts zu vermerken.
Vergütung und Versicherung
Ob Sie eine Vergütung erhalten, ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle. Der gesetzliche Mindestlohn findet gem. § 22 Abs. 1 Nr. 1 Mindestlohngesetz keine Anwendung für Praktikantinnen und Praktikanten, wenn sie entsprechend den vorliegenden Studienordnungen „ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer … hochschulrechtlichen Bestimmung … leisten“. Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie die Konsequenzen einer möglichen Vergütung mit dem BAföG-Amt klären.
Im Inland sind Sie über die Praktikumsstelle unfallversichert. Im Ausland ist dies nicht der Fall. Sie müssen im Falle eines Auslandspraktikums selbst für Unfallschutz und ggf. weiteren Versicherungsschutz sorgen. Im Inland besteht für den Pflichtpraktikumszeitraum von 80 bzw. 60 Arbeitstagen Sozialversicherungsfreiheit.
Finanzierung von Auslandspraktika
Falls Sie Ihr Praktikum im Ausland durchführen, können Sie sich im International Office der HTW Berlin zu verschiedenen Förderprogrammen beraten lassen. Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit frühzeitig wahr und informieren Sie sich über die entsprechenden Bewerbungsmodalitäten und Fristen.
Belegung von Lehrveranstaltungen
Ihre Studien- und Prüfungsordnung sieht für das Praktikumssemester neben dem Fachpraktikum die Belegung des Seminars zu Fachpraktikum und Bachelorarbeit vor.
Im Praktikumssemester können Sie mit Zustimmung Ihres Praktikumsbetriebes zusätzlich Module im Umfang von maximal vier Semesterwochenstunden (SWS) parallel belegen bzw. absolvieren. Die Zustimmung ist nach der Belegungszusage im LSF auf dem Formblatt Zustimmung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen während des Pflichtpraktikums [PDF] zu bescheinigen, welches Sie danach umgehend in der Fachbereichsverwaltung einreichen.
Praktikumsbericht und Praktikumszeugnis
Nach Praktikumsende legen Sie Ihrer Praktikumsbetreuerin bzw. Ihrem Praktikumsbetreuer folgende Unterlagen in einer Email vor:
- Praktikumsblatt (mit Bestätigung der Praktikumsstelle),
- Praktikumszeugnis (Arbeitszeugnis),
- Praktikumsbericht (5-10 Seiten), unterschrieben von der Praktikumsstelle, mit folgenden Angaben:
- Standarddeckblatt,
- Dauer des Praktikums und kurze Beschreibung der Praktikumsstelle,
- Beschreibung der eigenen Aufgaben und Tätigkeiten,
- Darstellung der Bezüge zwischen Praktikum und Studium,
- zusammenfassende Einschätzung, Probleme, Verbesserungsmöglichkeiten.
Für den Inhalt des Praktikumszeugnisses gelten die üblichen Regeln für Arbeitszeugnisse. Dazu zählen Angaben wie Beginn und Ende des Praktikumszeitraums, Tätigkeitsbeschreibungen und die Leistungsbeurteilung.
Anerkennung früherer Praktika oder vergleichbarer praktischer Tätigkeiten
Eine Anerkennung bereits absolvierter Praktika oder früherer praktischer Tätigkeiten als Fachpraktikum ist auf Antrag nur möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Bereits absolvierte Praktika
Sie haben im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsjuristischen Studiums oder im Anschluss an ein wirtschaftswissenschaftliches oder wirtschaftsjuristisches Studium an einer anderen Hochschule bereits ein in zeitlicher, inhaltlicher und formaler Hinsicht vergleichbares Praktikum erfolgreich durchgeführt (Hochschulwechsel, Zweitstudium).
2. Vergleichbare praktische Tätigkeiten
Sie haben eine dem Fachpraktikum gleichwertige Tätigkeit von mindestens 36 Wochen in Vollzeit oder in äquivalenter Teilzeit vor Beginn des Studiums an der HTW Berlin absolviert. Die praktischen Tätigkeiten müssen dem obligatorischen Fachpraktikum der HTW Berlin gleichwertig sein. Zwischen deren Beginn und der Antragstellung dürfen nicht mehr als fünf Jahre liegen. Die geforderte Gleichwertigkeit bezieht sich auch auf Ihre Qualifikation. Sie müssen somit nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt des Beginns der praktischen Tätigkeiten über eine Qualifikation verfügt haben, die dem erfolgreichen Abschluss sämtlicher Module der drei Basissemester entspricht.
Eine studentische Nebentätigkeit oder Ausbildungszeiten in einem kaufmännischen Beruf sind nicht anerkennungsfähig.
Formulare und Rechtsgrundlagen
Auf der Internetseite des Fachbereichs 3 finden Sie wichtige Formulare rund um das Fachpraktikum.
Rechtlich ist das Fachpraktikum in
- der Rahmenordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) sowie
- der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs geregelt.
Ausnahmeregelung zum Pflichtpraktikum
Da in vielen Branchen mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, kann ein Praktikum welches bis zum März 2023 anzutreten wäre, durch (1) fachrelevante(!) ehrenamtliche Tätigkeit in Teil- oder Vollzeit in gemeinnütziger oder öffentlicher Einrichtung oder durch (2) reale Gründungsaktivitäten bzw. deren Vorbereitung durchgeführt werden.