Ordnungen & Module
Seiteninhalt
Ordnungen
Alle Ordnungen werden in Form von amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht. Prinzipiell gilt für Sie die Ordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation gültig war. Es ist jedoch auch möglich, dass eine nachfolgende Ordnung rückwirkend für Sie Geltung erlangt. Den konkreten Geltungsbereich finden Sie in der Ordnung selbst. Bei Fragen zu den Ordnungen wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfungsausschuss.
- [AMBl. 46/2006] Studienordnung 2006 und Prüfungsordnung 2006 [PDF] — für Studierende, die bis zum SoSe 2014 in das 1. Fachsemester immatrikuliert wurden
- [AMBl. 45/2008] Erste Ordnungen zur Änderung der Studienordnung 2006 und der Prüfungsordnung 2006 [PDF]
- [AMBl. 24/2010] Zweite Ordnungen zur Änderung der Studienordnung 2006 und der Prüfungsordnung 2006 [PDF]
- [AMBl. 07/2014] Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen [PDF]
- [AMBl. 16/2014] Ordnung zur Aufhebung der Ordnung über die praktische Vorbildung [PDF]
- [AMBl. 32/2014] Studien- und Prüfungsordnung 2014 [PDF] — für Studierende, die ab dem WiSe 2014/15 in das 1. Fachsemester immatrikuliert wurden
- [AMBl. 03/2020] Ordnung zur Aufhebung der Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen [PDF]
- [AMBl. 04/2020] Ordnung über die praktische Vorbildung [PDF]
- [AMBl. 64/2022] Ordnung zur Aufhebung der Ordnung über die praktische Vorbildung [PDF]
Lesefassungen
Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die als amtliche Mitteilungsblätter veröffentlichten Ordnungen. Die nichtamtlichen Lesefassungen erleichtern das Lesen, weil hier die Änderungen direkt in die jeweilige Ordnung eingearbeitet wurden.
- Prüfungsordnung 2006 [PDF], konsolidierte Fassung (für Studierende, die bis zum SoSe 2014 in das 1. Fachsemester immatrikuliert wurden); Stand: 06.05.2010
- Studienordnung 2006 [PDF], konsolidierte Fassung (für Studierende, die bis zum SoSe 2014 in das 1. Fachsemester immatrikuliert wurden); Stand: 06.05.2010
Modulbeschreibungen
- Modulbeschreibungen — gemäß AMBl. 32/2014