Erststudium mit 180 Leistungspunkten: zusätzliche Leistungen

Bei einem Erststudium mit 180 Leistungspunkten (6-semestriger Bachelor) sind zusätzliche Leistungen durch Module aus dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht gemäß Liste im Umfang von insgesamt 30 Leistungspunkten (ein Semester) nachzuholen, die zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht absolviert wurden. Hierzu gehören vor allem die folgenden Module:

  • Kartellrecht,
  • Wettbewerbsrecht,
  • gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht,
  • Internationales Privatrecht und internationales Kaufrecht

sowie entweder:

  • Arbeitsrecht I und II oder Steuerrecht I und II (abhängig davon, ob Sie im Masterstudiengang die arbeits- oder steuerrechtliche Vertiefung wählen wollen).

Sind die vorgenannten Kurse Teil des Erststudiums, sind andere Module aus dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht gemäß Liste auszuwählen. Andere als die in der Liste aufgeführten Module sind nicht wählbar.

Praktika (insbesondere Tätigkeit als Werkstudent) und AWE werden nicht als zusätzliche Leistungen anerkannt. Ggf. können jedoch Studienleistungen, die über den Bachelorabschluss hinaus absolviert wurden, auf die zusätzlichen Leistungen angerechnet werden. Dies ist inbesondere im juristischen Studium für das 1. Staatsexamen der Fall, wenn nach dem 6. Semester (Bachelor of Laws) ein weiteres Semester im Schwerpunktbereich absolviert wurde.

Verfahren zur Anerkennung zusätzlicher Leistungen

Mit der Zulassung werden Sie in einem standardisierten Schreiben vom Immatrikulationsamt aufgefordert, sich unverzüglich nach Ihrer Immatrikulation an die Auswahlkommission zu wenden, um die zusätzlichen Leistungen festzulegen. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  1. Unterbreiten Sie bitte auf dem Formular Vereinbarung zusätzlicher Leistungen einen unverbindlichen Vorschlag, welche Module Sie gerne belegen würden. Laden Sie hierzu das Formular herunter, füllen es auf dem Computer aus und übersenden das ausgefüllte, noch nicht unterschriebene, veränderbare PDF-Formular zusammen mit einer eingescannten Bescheinigung Ihrer im abgeschlossenen Bachelorstudium erbrachten Leistungen per Email von Ihrer HTW-Emailadresse aus an Professor Jaensch.
  2. Nach Überprüfung durch Professor Jaensch erhalten Sie das  ggf. korrigierte Formular per Email zurück.
  3. Bitte unterschreiben Sie nun das Formular und senden es wieder an Professor Jaensch. Von diesem erhalten die Prüfungsverwaltung sowie Sie die gegengezeichnete Vereinbarung, welche von der Prüfungsverwaltung zur Akte genommen wird.
  4. Belegen Sie die vereinbarten Module über LSF, das Campus-Management-System der HTW Berlin.

Wichtig: Beachten Sie, dass Sie sich nicht über LSF zur Prüfung anmelden können. Stattdessen melden Sie sich bitte spätestens einen Monat vor Beginn des 1. Prüfungszeitraums bei der verantwortlichen Lehrkraft und bitten diese, Ihnen im Falle Ihrer Prüfungsteilnahme einen Leistungsnachweis auszustellen. Bei der Prüfungsteilnahme legen Sie Ihren Prüfungsunterlagen sodann den von Ihnen ausgefüllten Leistungsnachweis [PDF] bei. Entweder bitten Sie die Lehrkraft, Sie über Ihr Prüfungsergebnis lediglich zu informieren und den Leistungsnachweis direkt der Verwaltung einzureichen. Oder Sie lassen sich den Leistungsnachweis aushändigen und reichen ihn im Original bei dem für den Studiengang Wirtschaftsrecht zuständigen Team 3 der Prüfungsverwaltung ein.

Es steht Ihnen frei, wann Sie die zusätzlichen Leistungen erbringen. Es wird empfohlen, die vereinbarten Module unmittelbar im 1. Semester zu belegen und mit den Pflichtmodulen des Master-Studiengangs erst im darauffolgenden Semester zu beginnen. Die Wahlpflichtmodule im Master-Studiengang belegen und absolvieren Sie aber bitte gemäß Studienplan (d.h. in Ihrem 1. und 2. Studiensemester), da Sie bei der Wahl Nachteile erleiten könnten, sofern Sie sich nicht mehr im Studienplan befinden. Das Kolloquium kann erst stattfinden, wenn Sie gegenüber der Prüfungsverwaltung die zusätzlichen Leistungen nachgewiesen haben. Die in den zusätzlichen Leistungen erhaltenen Noten fließen nicht in die Masterendnote ein.